LEISTUNGEN
Sozialversicherungsrecht
Die Rechte für Privatpersonen
Kaum ein anderes Recht in der Schweiz ist derart gewachsen wie das Sozialversicherungsrecht. Im Jahr 1912 hat das Stimmvolk der Schaffung einer Kranken- und Unfallversicherung zugestimmt. Danach kamen neun weitere Sozialversicherungen dazu: die Erwerbsersatzordnung (EO), die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Militärversicherung (MV), die Familienzulagen, die Invalidenversicherung (IV), die Ergänzungsleistungen (EL), die Arbeitslosen- und Insolvenzentschädigung, die Berufliche Vorsorge (BVG) und zuletzt die Mutterschaftsversicherung (MV).
Jede dieser Versicherungen hat ihre eigene Organisationsform und somit ihre eigenen Gesetzesgrundlagen. Sie alle beruhen jedoch auf der Gewissheit, dass sie dann Leistungen erbringen, wenn der Schaden auf einer ganz bestimmten Ursache beruht. Zum Beispiel bei einem Unfall oder einer Krankheit. Entsprechend wichtig sind diese Rechte für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gesellschaft. Wir haben uns auf das Sozialversicherungsrecht spezialisiert, weil uns die Rechte von Privatpersonen am Herzen liegen.
Leistungen
- Prozessvertretung und Vertretung in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten vor Gerichten und Behörden
- Vertretung bei der Anfechtung von Verfügungen und Einsprache-Entscheiden
- Bemessung und Überprüfung von Invaliditätsgrad, Integritätsentschädigung sowie Taggeld- und Rentenansprüchen
- Beurteilung von Arbeits- und Erwerbsfähigkeit sowie von medizinischen Gutachten
- Beurteilung bei Kausalitätsstreitigkeiten im Unfallversicherungsrecht
«Dieses Anwaltsbüro beeindruckt mit Scharfsinn, praxisnahen Lösungen und ausgezeichneter Kommunikation.»

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