LEISTUNGEN
Hotelrecht & Hotellerie
Rechtssicherheit für Hoteliers
Die Hotellerie ist eine spannende Branche und hat ihre ganz eigenen Ansprüche und Herausforderungen. Wir haben uns in diesem Bereich aufgrund gesammelter Erfahrungen viel Fachwissen angeeignet und können Sie daher in sämtlichen juristischen Belangen rund um das Hotelrecht unterstützen. Das gilt für alle Phasen: von der Entwicklung über die Eröffnung bis zum Betrieb eines Hotels. Und selbstverständlich auch bei einer allfälligen Beendigung des Betriebes.
Leistungen
Gesellschaftsrecht
- Gründung und Umstrukturierung von Hotelgesellschaften
- Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Statuten
Vertragsrecht
- Erstellung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
- Erstellung und Prüfung von Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen
Arbeitsrecht
- Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse
- Erstellung von Reglementen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Erstellung von Aufhebungsverträgen
- Beratung betreffend Konkurrenzverboten
- Personalverleih
- Sozialversicherungen
Gästerecht und Haftung
- Beratung bei Fragen zu Gästebeschwerden, Stornierungen und Vertragsstreitigkeiten
- Absicherung gegen Haftungsrisiken (z. B. bei Unfällen oder Schäden)
- Unterstützung bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
«Ich wurde verlässlich, effizient und äusserst kompetent beraten und betreut.»

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